Immissionsgrenzwerte im Sinne der 39. BImSchV sind Bewertungsmaßstäbe, die auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt sind, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt insgesamt zu vermeiden oder zu verringern. Dargestellt werden im Folgenden die Anzahl der Überschreitungen für NO2 und PM10 sowie die Anzahl der Überschreitungen verschiedener Schwellen- und Zielwerte für Ozon.