Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wird weiterentwickelt und von 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt.
Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt). Er beinhaltet Maßnahmen des Artenschutzes sowie zum Management von Ökosystemen und zur Wiederherstellung gestörter ökologischer Zusammenhänge.
Der Landschaftsschutz ist ein Aufgabengebiet der Landschaftsplanung. Er kümmert sich um die Belange des Naturschutzes, des Umweltschutzes, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Erholungsvorsorge und um Belange der Denkmalpflege gleichermaßen.
Amphibien wie Salamander, Molche, Kröten und Frösche sind in Sachsen-Anhalt wie auch weltweit eine der am meisten gefährdeten Artengruppen. Von den 18 in Sachsen-Anhalt heimischen Arten werden 15 mit einem Gefährdungsstatus in den aktuellen Roten Listen des Landes aufgeführt. Davon gelten 10 Arten als gefährdet oder stark gefährdet.
In Sachsen-Anhalt wird ein flächendeckendes Monitoring durchgeführt, um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren. Das Wolfsvorkommen wird nicht nach dem Kalenderjahr erfasst, sondern orientiert sich an dem biologischen Jahr des Wolfes. Da die Welpen ungefähr Ende April/ Anfang Mai geboren werden, verläuft ein Wolfsjahr vom 01.05. bis zum 30.04. des Folgejahres.
Mit der 2010 verabschiedeten Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt befindet sich Sachsen-Anhalt auf gutem Kurs die nationalen und internationen Anforderungen zu erfüllen. Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themen-feldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können.
Das Ökokonto, das der Verrechnung von vorab durchgeführten Kompensationsmaßnahmen über die nachträgliche Zuordnung zu Eingriffen dient, ist ein wirksames Hilfsinstrument zur erleichterten Abarbeitung der Vorschriften der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, aber auch der Verfahrensvereinfachung /-beschleunigung.
Der Arten- und Biotopschutz dient dem Schutz und der Pflege der wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere und ihrer Lebensräume als Teil des Naturhaushaltes. Bestimmte Arten bzw. Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.
Schutzgebiete sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Gebietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen bei. Mit den unterschiedlichen Schutzgebietskategorien lassen sich verschiedene Ziele verwirklichen. Die Schutzgebiete können hinsichtlich ihrer Größe, ihres Schutzzwecks und ihrer Schutzziele und den daraus abzuleitenden Nutzungseinschränkungen unterschieden werden.
Das Grüne Band wurde auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument ausgewiesen. Es verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze.
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes europäisches Netz von besonders wichtigen Schutzgebieten. Alle Länder haben sich darauf verständigt, bestimmte Gebiete, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen.
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