In den FAQ - häufig gestellte Fragen - beantworten wir allgemeine Fragen zur Thematik der Überwachung der Luftqualität mit Hilfe automatischer Messstationen, zum Messnetz und zu gesetzlichen Grundlagen.
FAQ zur Luftqualitätsüberwachung
FAQ zur Luftqualitätsüberwachung
Diese europäische Richtlinie und deren Änderung sind mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) 1:1 in deutsches Recht überführt worden. Die für die Überwachung der Luftqualität in Deutschland verantwortlichen Behörden der Länder betreiben gemäß dieser Vorgaben Luftgütemessstationen.
In Sachsen-Anhalt liegt die Zuständigkeit für die kontinuierliche Überwachung und Beurteilung der Luftqualität beim Landesamt für Umweltschutz (Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes – Immi-ZustVO vom 8. Oktober 2015). Rechtsgrundlage ist § 44 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in Verbindung mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Die 39. BImSchV verkörpert die Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa (2008/50/EG) in deutsches Recht.
Die Überwachung der Luftqualität (Immissionsmessungen) erfolgt durch das Lufthygienische Überwachungssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA). Darüber hinaus besteht ein etabliertes Depositionsmessnetz. Ergänzt werden diese Messungen durch spezielle Programme, wie z. B. Stichproben- oder orientierende Messungen mit dem Messfahrzeug und Passivsammlermessprogramme für Stickstoffdioxid (NO2) und Ammoniak (NH3).
Mit Blick auf die rechtlichen Mindestanforderungen zur Überwachung der Luftqualität sind eine regelmäßige und auch kritische Überprüfung sowie eine kontinuierliche Optimierung des Messnetzes angezeigt. Die im LÜSA eingesetzte Messtechnik entspricht den Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa (Anhang VI).
Der Betrieb der Depositionsmessnetze erfolgt mit dem Ziel, aktuelle Umweltdaten bzgl. des Staubniederschlags einschließlich verschiedener Staubinhaltsstoffe, ausgewählter Anionen und Kationen, Dioxine und Furane bereitzustellen.
Die Mehrzahl der Containermessstationen ist mit meteorologischer Messtechnik ausgerüstet (immissionsmeteorologisches Messnetz). Die Standorte sind dabei so verteilt, dass die erforderliche Flächenrepräsentanz gegeben ist und damit verlässliche Aussagen zu den Ausbreitungsbedingungen bei erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen getroffen werden können.
Die Messungen im Rahmen der Überwachung der Luftqualität und der Deposition von Luftschadstoffen dienen in erster Linie dem Ziel der Grenzwertüberwachung und der Bereitstellung einer fundierten Datengrundlage für politische Entscheidungen sowie der Erfolgskontrollen von Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Das Landesmessnetz umfasst damit ab dem 01.01.2024 23 Containermessstationen (eine nicht begehbare Kleinmessstation eingerechnet). Hinzu kommen ein „stand-alone“-PM10-Messgerät, die Sondermessstation Magdeburg/City-Tunnel und die Hintergrundstation Brocken im Messturm des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Letztere dient zur Überwachung der Hintergrundkonzentrationen von Stickstoffoxiden, Ozon und klimarelevantem Kohlendioxid.
Weitere Informationen sowie die Messgeräteausstattung des LÜSA mit Stand 01.01.2024 und die geplanten Anpassungen finden Sie im aktuellen Bericht zum "Messnetzkonzept 2024 (PDF)".- Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität gemäß der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa (2008/50/EG) - Umsetzung in nationales Recht wurde mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-VO vom 02. August 2010 vollzogen,
- Feinstaub Partikel PM10/PM2.5 - Überwachung; operationeller Betrieb Prognosemodell für Maximalwertvorhersage,
- Ozon-Überwachung und Erstellung einer täglichen Ozonprognose (Maximalwertvorhersage) zur Information der Bevölkerung,
- Alarmschwellenüberwachung für SO2, NO2, Ozon,
- Near-real-time Bereitstellung der Messdaten für das Internet, für den Datenverbund Deutschland des Umweltbundesamtes (UBA) und das europäische Luftmessnetz (EURO-AIRNET),
- Ursachenanalyse für Luftbelastungen und Erfolgskontrolle von Luftreinhaltemaßnahmen,
- kontinuierliche Zustandserfassung und Trendbeobachtung luftverunreinigender Stoffe bei gleichzeitiger Erfassung meteorologischer Parameter,
- Information der Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die langfristige Entwicklung der Immissionssituation in Sachsen-Anhalt auf multimedialer Ebene gemäß der EU-Umweltinformations-Richtlinie (2003/4/EG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) und dem UIG-LSA ,
- Ausbau des Immissionskatasters als Basis für die Beurteilung der Luftqualität,
- Erzeugung der Datengrundlage für das Umweltinformationssystem (UIS) sowie für das europäische Luftmessnetz (EURO-AIRNET),
- Beitrag zum Forstlichen Umweltmonitoring im Rahmen des europäischen Level II-Programms.
Für Schadstoffe - wie z.B. Stickstoffdioxid - die überwiegend aus dem Verkehr stammen, wird diese Forderung mit Messstationen an viel befahrenen Straßen in Städten (sogenannten verkehrsnahen Messstationen) erfüllt. Aus diesen Daten lässt sich durch einfache Abschätzungen auf die räumliche Ausdehnung der Belastung bzw. auf andere belastete Straßen schließen. Neben der Forderung, am Ort der höchsten Belastung zu messen, sollen zudem Konzentrationsdaten erhoben werden, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. Dies erfolgt an Messstationen in typischen städtischen Wohngebieten, sogenannten städtischen Hintergrundmessstationen. (Anlage 3 A und B der 39. BImSchV)
Aus der Kombination von Einwohnerzahl und Belastungssituation in jedem einzelnen Beurteilungsgebiet ergibt sich die Zahl und Art (verkehrsnah, städtischer Hintergrund) der Messstationen, die pro Schadstoff im jeweiligen Gebiet mindestens zu betreiben sind. Spätestens alle 5 Jahre muss diese Zuordnung überprüft werden. (Anlage 5 der 39. BImSchV)