Treibstoffmengen aus Agrardieselentlastung

Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten auf Antrag für den nachgewiesenen Verbrauch von Dieselkraftstoff eine teilweise Rückvergütung der Mineralölsteuer (Steuererleichterung) vom zuständigen Hauptzollamt. Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Der volle Steuersatz wird rückvergütet.

Der Indikator beschreibt den Umfang des entsprechend von der Regelung erfassten Energieverbrauchs. Über die spezifischen Emissionsfaktoren können die mit dem Energieverbrauch verbundenen THG-Emissionen berechnet werden. Die Daten werden von der Generalzolldirektion bereitgestellt und sind amtlich.