Die Bewältigung der Herausforderungen des Klimaschutzes hat sich längst zu einer Generationenaufgabe von globaler Bedeutung entwickelt. In diesem Kontext hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Verantwortung für den Klimaschutz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf die Länder ausweitet. Der Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesländer dazu, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen, da das Erreichen der nationalen Klimaziele die Mitwirkung aller Ebenen erfordert.
Sachsen-Anhalt hat bereits 2019 ein Klima- und Energiekonzept entwickelt, das auf die landesspezifischen Gegebenheiten zugeschnitten war und sich auf das damalige Klimaschutzziel bezog, die Treibhausgasemissionen bis 2020 auf 31,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente1 zu begrenzen. Doch die Zeiten haben sich geändert. Im Jahr 2021 wurden die Klimaschutzziele auf europäischer und bundesweiter Ebene signifikant angehoben, und das Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass bis 2030 mindestens 65 % und bis 2040 mindestens 88 % Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 reduziert werden müssen. Netto-Treibhausgasneutralität ist das Ziel bis 2045.
Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, hat Sachsen-Anhalt seine Landes-zielstellungen angepasst und wird seinen Beitrag zur Emissionsminderung proportional zum Bundesniveau leisten. Das Land strebt an, den jährlichen CO2-Ausstoß bis 2030 auf 18,05 Millionen Tonnen und bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode die THG-Emissionen um 5,65 Millionen Tonnen zu senken.
Mit der einjährigen Entwicklung des Aktionsplans des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses (ZuKK) wurde für Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Sozial- und Umweltverbänden sowie der Verwaltung ein umfassendes Instrumentenpaket erarbeitet. Dieses identifiziert Instrumente und konkrete Aktionen in fünf Handlungsfeldern, um den Weg zu einer klimaneutralen Gesellschaft im Land zügig zu ebnen und eine höhere Dynamik bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu gewährleisten. Der Aktionsplan konzentriert sich prägnant und verständlich auf bedeutende und effiziente CO2-Einsparpotenziale. Dabei werden nicht nur wirtschaftliche Chancen betont, sondern auch Zielkonflikte und unterschiedliche Perspektiven in verschiedenen Regionen, in Städten und in ländlichen Bereichen, berücksichtigt.
Die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen wird seit September 2023 von einer vom Landeskabinett beschlossenen interministeriellen Arbeitsgruppe analysiert.
Seit Fertigstellung des Aktionsplans erarbeitet zudem ein Konsortium, bestehend aus Landesamt für Umweltschutz (LAU), Landesenergieagentur (LENA) und Leipziger Institut für Energie GmbH (IE), unter künftiger Einbeziehung des Wissenschaftlichen Beirats Klimaschutz ein fokussiertes Monitoring-Konzept. Dieses soll die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen bewerten, Fortschritte verfolgen und Anpassungen ermöglichen. Ab dem Berichtsjahr 2023 wird ein regelmäßiger Fortschrittsbericht veröffentlicht, um die Bevölkerung aktiv zu informieren und einzubeziehen.
Der nun in dieser Form zum letzten Mal vorliegende Bericht reflektiert den Stand der Klimaschutzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 und zeigt, dass die Minderung der Treibhausgasemissionen voranschreitet. Die neuesten Schätzungen des LAU zeigen für das Jahr 2022 eine Minderung von über 5,3 % (entspricht 1,6 Mio. t CO2äq) und damit einen deutlichen Rückgang der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2021.
Dies lässt sich jedoch nicht nur auf ein erhöhtes Ambitionsniveau zurückführen, sondern auch auf Sondereffekte, maßgeblich durch den in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine bedingten Anstieg der Energiepreise und einen damit verbundenen Produktionsrückgang.
Daher wird auch deutlich, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen. Sachsen-Anhalt setzt auf proaktive Beiträge, insbesondere im Bereich der Energiewende, Dekarbonisierung, Erhaltung von Kohlenstoffsenken und die Vorbild-funktion der öffentlichen Hand. Dieser Bericht verdeutlicht, dass trotz einiger Fortschritte weiterhin ein erheblicher Handlungsbedarf besteht. Beispiele wie die AG Moorbodenschutz (siehe Maßnahme E4) und die Fachgruppe Grundsatz und Nachhaltigkeit beim Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes (siehe Maßnahme B3) zeigen jedoch, dass das Land verstärkt Kapazitäten für den Klimaschutz mobilisiert und die Voraussetzungen für das Flankieren eines ambitionierten Minderungspfades schafft.
1 Definition CO2-Äquivalent: „Emissionen anderer Treibhausgase als Kohlendioxid (CO2) werden zur besseren Vergleichbarkeit entsprechend ihrem globalen Erwärmungspotenzial in CO2-Äquivalente umgerechnet (CO2 = 1)“, (siehe Umweltbundesamt). An dieser Stelle wird die Abkürzung CO2äq verwendet.