Die Bewältigung der Herausforderungen des Klimaschutzes hat sich längst zu einer Generationenaufgabe von globaler Bedeutung entwickelt. In diesem Kontext hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Verantwortung für den Klimaschutz nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf die Länder ausweitet. Der Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet die Bundesländer dazu, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen, da das Erreichen der nationalen Klimaziele die Mitwirkung aller Ebenen erfordert.
Klimamonitoring
© ELG21_Enrique - pixabay