Fläche Dauergrünland

Der Indikator beschreibt die Änderung der Dauergrünlandfläche in Sachsen-Anhalt. Die Erhaltung von Dauergrünland trägt zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen bei.

Dauergrünland umfasst

  • Flächen, die mindestens fünf Jahre zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind
  • Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen)
  • ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen)
  • Streuobstwiesen, sofern das Obst nur die Nebennutzung darstellt (Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung)
  • Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe-/ Prämienanspruch besteht.
Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Bei der Umwandlung von Dauergrünland in Ackerflächen wird durch Mineralisierung der organischen Bodensubstanz Kohlenstoff freigesetzt, der in absehbarer Zeit, selbst bei Neuschaffung von Grünland, nicht wieder kompensiert werden kann. Daher ist es das Ziel, die Dauergrünlandfläche in Sachsen-Anhalt langfristig zu erhalten und damit Treibhausgas-Emissionen zu vermeiden.
Die im Rahmen der Agrarförderung angemeldeten Flächen werden im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst. InVeKoS ist ein durch die Europäische Kommission schrittweise eingeführtes System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den EU-Mitgliedstaaten. Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragsstellung. Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen.