Dauergrünland umfasst Flächen, die fünf Jahre oder länger zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind. Zum Dauergrünland i.e.S. zählen Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen), ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen).
Darüber hinaus rechnen zum Dauergrünland auch Grünlandflächen mit Obstbäumen (Streuobstwiesen), sofern das Obst nur die Nebennutzung, die Gras- oder Heugewinnung aber die Hauptnutzung darstellt, sowie Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe-/ Prämienanspruch besteht.
Der Indikator beschreibt die Änderung der Dauergrünlandfläche i.e.S. in Größe (Fläche) und Art (Wald, Acker, Siedlungen etc.). Die im Rahmen der Agrarförderung angemeldeten Flächen werden im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst. Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragsstellung. Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen.