Der Europäische Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz und Europas wichtigstes Instrument zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Dies bedeutet, dass Unternehmen selbst entscheiden, ob sie Emissionen vermeiden oder für ihren Ausstoß bezahlen. Somit werden die Emissionen zunächst dort gesenkt, wo dies am günstigsten erfolgen kann.

Momentan sind Energie- und Industrieanlagen, aber auch Luft- und Seeverkehr verpflichtet, am Emissionshandel 1 teilzunehmen. Der Emissionshandel 2 ist in Vorbereitung. Dieser umfasst zukünftig auch Emissionen aus dem Gebäudebereich, dem Straßenverkehr und weiteren Sektoren, die nicht im Emissionshandel 1 berücksichtigt sind.

Anhand der Menge ausgestoßener Treibhausgase lassen sich Rückschlüsse auf die Wirksamkeit gesetzlicher Regelungen einerseits und auf die Klimaschutzbestrebungen der Unternehmen andererseits ziehen.

Aktuell stammen in Sachsen-Anhalt rund 60 % der Treibhausgasmissionen aus Anlagen, die am Europäischen Emissionshandel 1 teilnehmen. Aktuelle Entwicklungen sind somit für das Bundesland sehr relevant.

Ein Überblick über die Gesamtsituation im Land findet sich hier.
Detailinformationen zum Europäischen Emissionshandel finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Unternehmen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Norwegen, Liechtenstein und Island (EU 30) nehmen seit 2005 am Europäischen Emissionshandel 1 (auch: European Union-Emission Trade System 1, EU-ETS 1) teil. Der EU-ETS 1 ist in Handelsperioden aufgeteilt. Die erste Handelsperiode galt als Testphase und ging von 2005 – 2007. Die zweite Handelsperiode entsprach dem ersten Kyoto-Verpflichtungszeitraum von 2008 – 2012, Handelsperiode 3 deckte den zweiten Verpflichtungszeitraum von 2013 – 2020 ab. Aktuell läuft die vierte Handelsperiode, die 2021 begann und 2030 endet.

Im EU-ETS 1 wird das Cap-and-Trade-Prinzip („begrenzen und handeln“) verfolgt. Innerhalb der EU gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen (das sogenannte Cap), die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Die Emissionen werden in CO2-Äquivalent angegeben. Ein CO2-Äquivalent (CO2-Äq.) beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO2).
So entspricht beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N2O) in seiner Klimawirkung einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO2 beziehungsweise 265 Kilogramm CO2-Äquivalent (1 kg CO2 = 1 kg CO2-Äq.).

Mit jedem Jahr verringert sich die Höchstmenge an erlaubten Emissionen. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen entscheiden dabei selbst, wie sie auf die immer kleiner werdende Menge erlaubter Emissionen reagieren:

(1) Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen, sodass ihre Anlagen generell klimafreundlicher werden und/oder

(2) Erwerb von Berechtigungen (auch: Zertifikate), die ihnen erlauben, eine gewisse Menge an Emissionen aus dem Cap abzugeben und/oder

(3) Produktionsverringerungen als letztmöglichen Schritt. Es gibt jedoch zahlreiche Entwicklungen und Ansätze, um dies zu verhindern und die Unternehmen am Markt zu halten.

Die Berechtigungen werden am Markt gehandelt, wobei Angebot und Nachfrage den Preis regulieren (der sog. Trade). Ab einem gewissen Preis ist es für Unternehmen weniger wirtschaftlich, umweltschädlich zu agieren, sodass Anlagen klimafreundlicher gestaltet oder stillgelegt werden müssen. Die Entscheidung liegt dabei bei dem Betreiber der Anlage selbst. Somit wird sichergestellt, dass Emissionen zuerst dort eingespart werden, wo es am günstigsten erfolgen kann.

Die Einnahmen, die durch die Versteigerung von Emissionsberechtigungen generiert werden, fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), mit dem die klima- und energiepolitischen Ziele Deutschlands erreicht werden sollen.

Darüber hinaus wird in den nächsten Jahren ein zweiter Europäischer Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Hier werden Emissionen aus dem Gebäudebereich, dem Straßenverkehr und weiteren Sektoren, die nicht im EU-ETS 1 berücksichtigt sind, betrachtet.

In Deutschland wird der EU-ETS 1 über das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) geregelt. Dort finden sich im Anhang I auch die Tätigkeiten, die zu einer Teilnahme am EU-ETS 1 verpflichten.
Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte, verglichen mit anderen Bundesländern, einen hohen Treibhausgasausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt.

Es ist daher von großer Bedeutung, dass diese Anlagen ihre Emissionen verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen.

Nähere Informationen

© tookapic @pixabay

Energieanlagen

Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung spielen in Sachsen-Anhalt im Hinblick auf den EU-ETS 1 eine bedeutende Rolle. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk allein verursachte zuletzt ca. ein Viertel aller Emissionen im Land, die für den EU-ETS 1 relevant waren.

© grunzibaer @pixabay

Industrieanlagen

Mit Fortschreiten des EU-ETS 1 haben Industrieanlagen unter Aspekten des Klimaschutzes zunehmend an Bedeutung gewonnen und spielen inzwischen eine entscheidende Rolle für die Klimaschutzziele des Landes, da inzwischen über die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen aus diesen Anlagen stammt.

© LAU

TEHG-Tätigkeitsbaum

Anlagen, die zum EU-ETS 1 verpflichtet sind, werden anhand ihrer Tätigkeiten ermittelt. Ist diese im Anhang I des TEHG aufgeführt und werden genannte Schwellenwerte überschritten, müssen die Anlagenbetreiber am EU-ETS 1 teilnehmen.

© Europäische Union

Monitoringverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission

Veröffentlichungen

© LAU

Treibhausgasemissionen 2024

Die neuesten Schätzungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt für das Jahr 2024 zeigen nach den deutlichen Minderungen der Jahre davor keinen weiteren Rückgang der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2023.

zum Bericht
© LAU

Treibhausgasemissionen 2023

Die neuesten Schätzungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt für das Jahr 2023 zeigen einen deutlichen Rückgang der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 2022.

zum Bericht
© LAU

Methodendokumentation

Bei der Bilanzierung der Treibhausgase erfolgt eine Anlehnung an den nationalen Inventarbericht und demzufolge eine methodische Orientierung an den Bilanzierungsregeln der internationalen Klimaberichterstattung.

zum Bericht