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Schiffbarkeit der Binnenwasserstraßen
G5 - Schiffbarkeit der Binnenwasserstraßen
Eine Beeinträchtigung der Schiffbarkeit der Elbe kann auf Grund bestimmter Ereignisse entstehen, z. B.:
- Hochwasser (der höchste Schifffahrtswasserstand wird überschritten)
- Eisbedeckung
- Niedrigwasser (die Fahrrinnentiefe liegt unter 1,60 m).
Die Erfassung der Tage, an denen eine solche Beeinträchtigung der Schifffahrt vorlag, erfolgte im Folgenden vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Magdeburg betreuten Elbeabschnitt: Elbe-Strecke 5 (Saalemündung bis zur Einfahrt Industriehafen Magdeburg). Der Bezugspegel für die Berechnung der Fahrrinnentiefe ist der Pegel Magdeburg/Strombrücke.
Als Höchster Schiffbarer Wasserstand wird der Wasserstand festgelegt, welcher beim Erreichen bzw. Überschreiten an den einzelnen Richtpegel für den jeweiligen Streckenabschnitt eine Einstellung der Schifffahrt ganz oder teilweise zur Folge hat. Für die Elbestrecke 5 im Bereich von km 314,5 bis 332,8 gilt als Richtpegel Magdeburg/Strombrücke von 550 cm.
Grundlage für die Ermittlung des Niedrigwasserstandes ist der Gleichwertige Wasserstand. Dieser bezeichnet diejenigen Wasserstände, die sich aus gleichwertigen Abflüssen für einen bestimmten Zustand des Gewässerbettes eines Fließgewässers ergeben. Sie stellen einen Niedrigwasserstand dar, der im langjährigen Mittel an 20 eisfreien Tagen im Jahr an den jeweiligen Richtpegeln unterschritten wird. Am Pegel Magdeburg/Strombrücke beträgt dieser 87,5 cm.