G5 - Schiffbarkeit der Binnenwasserstraßen

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Die Nutzbarkeit der Binnenschifffahrtsstraßen hängt entscheidend von der meteorologischen und hydrologischen Situation im Flusseinzugsgebiet der Wasserstraße ab. Wichtigste Größe ist das Wasserdargebot im Einzugsgebiet der Binnenwasserstraßen. Seine Höhe und jahreszeitliche Verteilung bestimmen die Abfluss- und Wasserstandverhältnisse und die auch unter aktuellen Bedingungen mitunter stark variierenden Wasserstände. Hoch- und Niedrigwasser können dabei gleichermaßen zu Einschränkungen der Binnenschifffahrt führen. Im Zuge des Klimawandels könnte es zur Zunahme der Häufigkeit und der Länge der Einschränkungen der Schifffahrt kommen. Beispielsweise könnten länger andauernde Trockenperioden, so wie in den letzten Jahren, vermehrt zu tage- oder sogar wochenlangen Beeinträchtigungen durch Niedrigwasser führen. Hingegen ist mit Einschränkungen durch winterlichen Eisgang zukünftig eher weniger zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei Niedrigwasser eine Schifffahrt in der Regel mit Einschränkungen (z. B. mit geringerer Zuladung) noch möglich ist, wohingegen die Wasserstraßen bei einer Überschreitung des Höchsten Schifffahrtswasserstands oder bei stärkerem Eisgang ganz für die Schifffahrt gesperrt werden müssten.

Eine Beeinträchtigung der Schiffbarkeit der Elbe kann auf Grund bestimmter Ereignisse entstehen, z. B.:

  • Hochwasser (der höchste Schifffahrtswasserstand wird überschritten)
  • Eisbedeckung
  • Niedrigwasser (die Fahrrinnentiefe liegt unter 1,60 m).

Die Erfassung der Tage, an denen eine solche Beeinträchtigung der Schifffahrt vorlag, erfolgte im Folgenden vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Magdeburg betreuten Elbeabschnitt: Elbe-Strecke 5 (Saalemündung bis zur Einfahrt Industriehafen Magdeburg). Der Bezugspegel für die Berechnung der Fahrrinnentiefe ist der Pegel Magdeburg/Strombrücke.
Als Höchster Schiffbarer Wasserstand wird der Wasserstand festgelegt, welcher beim Erreichen bzw. Überschreiten an den einzelnen Richtpegel für den jeweiligen Streckenabschnitt eine Einstellung der Schifffahrt ganz oder teilweise zur Folge hat. Für die Elbestrecke 5 im Bereich von km 314,5 bis 332,8 gilt als Richtpegel Magdeburg/Strombrücke von 550 cm.
Grundlage für die Ermittlung des Niedrigwasserstandes ist der Gleichwertige Wasserstand. Dieser bezeichnet diejenigen Wasserstände, die sich aus gleichwertigen Abflüssen für einen bestimmten Zustand des Gewässerbettes eines Fließgewässers ergeben. Sie stellen einen Niedrigwasserstand dar, der im langjährigen Mittel an 20 eisfreien Tagen im Jahr an den jeweiligen Richtpegeln unterschritten wird. Am Pegel Magdeburg/Strombrücke beträgt dieser 87,5 cm.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
jährlich, zum Ende des I. Quartals
Hier gibt es das Kennblatt als PDF zum herunterladen: Schiffbarkeit-PDF