Der Indikator beschreibt die Änderung der Dauergrünlandfläche in Sachsen-Anhalt. Die Erhaltung von Dauergrünland trägt zur Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen bei.
Dauergrünland umfasst
- Flächen, die mindestens fünf Jahre zur Futter- oder Streugewinnung oder zum Abweiden sowie zur Erzeugung erneuerbarer Energien bestimmt sind
- Wiesen, Weiden (einschließlich Mähweiden und Almen)
- ertragsarmes Dauergrünland (z.B. Hutungen und Streuwiesen)
- Streuobstwiesen, sofern das Obst nur die Nebennutzung darstellt (Gras- oder Heugewinnung als Hauptnutzung)
- Grünlandflächen, die vorübergehend aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen wurden und für die ein Beihilfe-/ Prämienanspruch besteht.