Emissionshandelspflichtige Anlagen der Papier- und Zellstoffindustrie

Die Papier- und Zellstoffindustrie ist als energieintensive Industrie seit Einführung des Emissionshandels 1 abgabepflichtig. In Sachsen-Anhalt spielen diese Anlagen nur eine geringe Rolle. 2024 betrugen die Emissionen aus den fünf Anlagen (9 % der relevanten Industrieanlagen) lediglich ca. 300.000 Tonnen CO2-Äquivalent. Dies entsprach weniger als 4 % der Gesamtemissionen der emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen.

Während die Anlagenzahl seit Beginn des Emissionshandels 1 gestiegen ist, haben die Emissionen einen weitestgehend konstanten Verlauf gezeigt. Einzig in den Jahren 2019 – 2021 stiegen die Emissionen deutlich an, um anschließend auf dem konstant hohen Niveau zu verharren.

Von den im TEHG genannten Tätigkeiten werden die Tätigkeiten 20 und 21 zu den Anlagen der Mineralverarbeitenden Industrie gezählt.

  1. Anlagen zur Gewinnung von Zellstoff aus Holz, Stroh oder ähnlichen Faserstoffen;
  2. Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;

Hinweis: Mittels Klick auf die Legendeneinträge lassen sich im Diagramm einzelne Datenreihen aus- bzw. wieder einschalten.