Fläche gehölzbetonter Landschaftselemente im Rahmen der Agrarförderung

Der Indikator umfasst die zur Förderung angemeldeten Flächen gehölzbetonter Landschaftselemente. Dazu zählen Hecken, Baumreihen und Feldgehölze.

Hecken und Feldgehölze sind ein wichtiger Schutz gegen Wind- und Wassererosion und darüber hinaus Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Vor dem Hintergrund, dass die Flächen der Hecken- und Feldgehölze in Sachsen-Anhalt insgesamt sehr klein sind, ist die erwartbare THG-Minderung durch Kohlenstoffbindung in Boden und Biomasse vergleichsweise gering.
Die im Rahmen der Agrarförderung angemeldeten Flächen gehölzbetonter Landschaftselemente werden im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst. InVeKoS ist ein durch die Europäische Kommission schrittweise eingeführtes System von Verordnungen zur Durchsetzung einer einheitlichen Agrarpolitik in den EU-Mitgliedstaaten. Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragstellung. Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen. Dazu gehören auch im Rahmen der Regelungen berücksichtigte Landschaftselemente.