Emissionshandelspflichtige Anlagen der Metallverarbeitung

Die Metallverarbeitende Industrie wurde im Jahr 2013 in den Europäischen Emissionshandel 1 aufgenommen, spielt in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Emissionen im Europäischen Emissionshandel 1 jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Mit knapp 200.000 Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2024 lieferten die drei Anlagen (5% der emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen) im Land knapp über 2% der Emissionen der emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen.

Nachdem im Jahr 2014 Sachsen-Anhalts bedeutendste Anlage dieser Branche im Hinblick auf den Europäischen Emissionshandel 1 in Betrieb gegangen ist, sind die Emissionen weitestgehend auf einem konstanten Niveau mit leicht sinkender Tendenz geblieben.

  1. Anlagen zum Rösten, Schmelzen, Sintern oder Pelletieren von Metallerzen;
  2. Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Eisen oder Stahl (primär oder sekundär), mit einer Kapazität von mindestens 2,5 Tonnen je Stunde, einschließlich Stranggießen;
  3. Anlagen zur Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen (einschließlich Eisenlegierung) bei Betrieb von Verbrennungseinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr; die Verarbeitung umfasst insbesondere Walzwerke, Öfen zum Wiederaufheizen, Glühöfen, Schmiedewerke, Gießereien, Beschichtungs- und Beizanlagen;
  4. Anlagen zur Herstellung von Primäraluminium oder Aluminiumoxid;
  5. Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen bei Betrieb von Verbrennungseinheiten mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung (einschließlich der als Reduktionsmittel verwendeten Brennstoffe) von 20 MW oder mehr;