Emissionshandelspflichtige Anlagen der Mineralverarbeitung

Die Mineralverarbeitenden Anlagen stellen den zweitgrößten Industriebereich (emissionsbezogen) der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt. 2024 steuerten sie mit einem Treibhausgasausstoß von 3,14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent über ein Drittel der sachsen-anhaltischen Industrieemissionen im Emissionshandel 1 bei. Sie bilden bezogen auf die Anlagenzahl mit 27 Anlagen (47 %) die größte Gruppe innerhalb der Industrieanlagen.

Die Zahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Mineralverarbeitenden Industrie ist über den Verlauf des Europäischen Emissionshandels 1 gestiegen. Gleiches lässt sich grundsätzlich auch für die Emissionen beobachten, wobei in den letzten Jahren ein Rückgang zu erkennen gewesen ist.

Hinweis: Mittels Klick auf die Legendeneinträge lassen sich im Diagramm einzelne Datenreihen aus- bzw. wieder einschalten.

  1. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker mit einer Produktionsleistung von mehr als 500 Tonnen je Tag in Drehrohröfen oder mehr als 50 Tonnen je Tag in anderen Öfen;
  2. Anlagen zum Brennen von Kalkstein, Magnesit oder Dolomit mit einer Produktionsleistung von mehr als 50 Tonnen Branntkalk, gebranntem Magnesit oder gebranntem Dolomit je Tag;
  3. Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern, mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;
  4. Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionsleistung von mehr als 75 Tonnen je Tag;
  5. Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern, mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;
  6. Anlagen zum Trocknen oder Brennen von Gips oder zur Herstellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnissen mit einer Produktionsleistung von mehr als 20 Tonnen gebranntem Gips oder getrocknetem Sekundärgips je Tag;