Emissionshandelspflichtige Anlagen der Mineralverarbeitung

Die Mineralverarbeitenden Anlagen stellen den zweitgrößten Industriebereich (emissionsbezogen) der emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt. 2024 steuerten sie mit einem Treibhausgasausstoß von 3,14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent über ein Drittel der sachsen-anhaltischen Industrieemissionen im Emissionshandel 1 bei. Sie bilden bezogen auf die Anlagenzahl mit 27 Anlagen (47%) die größte Gruppe innerhalb der Industrieanlagen.

Die Zahl der emissionshandelspflichtigen Anlagen der Mineralverarbeitenden Industrie ist über den Verlauf des Europäischen Emissionshandels 1 gestiegen. Gleiches lässt sich grundsätzlich auch für die Emissionen beobachten, wobei in den letzten Jahren ein Rückgang zu erkennen gewesen ist.

  1. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker mit einer Produktionsleistung von mehr als 500 Tonnen je Tag in Drehrohröfen oder mehr als 50 Tonnen je Tag in anderen Öfen;
  2. Anlagen zum Brennen von Kalkstein, Magnesit oder Dolomit mit einer Produktionsleistung von mehr als 50 Tonnen Branntkalk, gebranntem Magnesit oder gebranntem Dolomit je Tag;
  3. Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern, mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;
  4. Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse mit einer Produktionsleistung von mehr als 75 Tonnen je Tag;
  5. Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern, mit einer Schmelzleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;
  6. Anlagen zum Trocknen oder Brennen von Gips oder zur Herstellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnissen mit einer Produktionsleistung von mehr als 20 Tonnen gebranntem Gips oder getrocknetem Sekundärgips je Tag;