Netto-Leistungszubau Photovoltaik

Der Indikator bildet die jährliche Entwicklung des Zubaus elektrischer Leistung von Photovoltaikanlagen in Sachsen-Anhalt ab. Dabei werden sowohl Anlagen in der Freifläche als auch Anlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage (z. B. Parkplätzen, Lärmschutzwänden) angebracht sind, aufgeführt.

Dargestellt wird der Saldo aus der Nettonennleistung in Betrieb genommener Anlagen abzüglich derer von stillgelegten Anlagen.

Durch den zusätzlichen Ausbau der Photovoltaik kann durch die Bereitstellung von erneuerbar erzeugtem Strom die Emission von Treibhausgasen vermieden werden. Der gemäß § 4 Nr. 3 EEG 2023 definierte Ausbau der installierten Leistung von Solaranlagen soll deutschlandweit auf 309 Gigawatt im Jahr 2035 und 400 Gigawatt im Jahr 2040 erfolgen (Stand 2023). Entsprechend dem Szenariorahmen zum gültigen Bundes-Netzentwicklungsplan (2037-2045 [2023]) wird im Kontext der Transformation des Stromsystems davon ausgegangen, dass voraussichtlich rund 6 % der zusätzlichen Photovoltaikleistung auf Sachsen-Anhalt entfallen. Gemäß aktueller Überarbeitung (2037-2045 [2025]) beträgt der Anteil etwa 4,8 %. Nimmt man Letzteres als Grundlage, so liegt der erforderliche Ausbau in den kommenden Jahren in der Größenordnung von etwa einem Gigawatt jährlich. Die Entwicklung des Indikators spiegelt sich unter anderem in der Transformation der Stromversorgung (➔ „Anteil der Energieträger an der Bruttostromerzeugung“) wider.
Die Daten basieren auf den Angaben im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Es handelt sich um amtliche und öffentlich zugängliche Daten.