Emissionshandelspflichtige Anlagen der Papier- und Zellstoffindustrie

Die Papier- und Zellstoffindustrie ist als energieintensive Industrie seit Einführung des Emissionshandels 1 abgabepflichtig. In Sachsen-Anhalt spielen diese Anlagen nur eine geringe Rolle. 2024 betrugen die Emissionen aus den fünf Anlagen (9% der relevanten Industrieanlagen) lediglich ca. 300.000 Tonnen CO2-Äquivalent. Dies entsprach weniger als 4% der Gesamtemissionen der emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen.

Während die Anlagenzahl seit Beginn des Emissionshandels 1 gestiegen ist, haben die Emissionen einen weitestgehend konstanten Verlauf gezeigt. Einzig in den Jahren 2019 – 2021 stiegen die Emissionen deutlich an, um anschließend auf dem konstant hohen Niveau zu verharren.

  1. Anlagen zur Gewinnung von Zellstoff aus Holz, Stroh oder ähnlichen Faserstoffen;
  2. Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe mit einer Produktionsleistung von mehr als 20 Tonnen je Tag;