Emissionshandelspflichtige Anlagen der Petro- und Chemischen Industrie

Die Petro- und Chemische Industrie ist der bedeutendste Industriezweig des Europäischen Emissionshandels 1 in Sachsen-Anhalt (emissionsbezogen). Im Jahr 2024 emittierten die 22 Anlagen (39% der emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen) 4,86 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Dies entsprach über die Hälfte (57%) der emissionshandelspflichtigen Industrieemissionen in Sachsen-Anhalt.

Während zu Beginn des Emissionshandels 1 nur die Raffinerien zum Emissionshandel verpflichtet waren, wurden ab 2013 eine Vielzahl weitere Tätigkeiten in den Emissionshandel 1 einbezogen. Dadurch stiegen neben der Anlagenzahl auch die Emissionen sprunghaft an, um dann relativ konstant zu bleiben. In den letzten Jahren haben die Emissionen dagegen abgenommen.

  1. Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Öl oder Ölerzeugnissen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW;
  2. Anlagen zur Trockendestillation von Steinkohle oder Braunkohle (Kokereien);
  1. Anlagen zur Herstellung von Industrieruß mit einer Produktionsleistung von mehr als 50 Tonnen je Tag;
  2. Anlagen zur Herstellung von Salpetersäure;
  3. Anlagen zur Herstellung von Adipinsäure;
  4. Anlagen zur Herstellung von Glyoxal oder Glyoxylsäure;
  5. Anlagen zur Herstellung von Ammoniak;
  6. Anlagen zur Herstellung von
    1. organischen Grundchemikalien (Alkene und chlorierte Alkene, Alkine, Aromate und alkylierte Aromate, Phenole, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Dicarbonsäuren, Carbonsäureanhydride und Dimethylterephthalat, Epoxide, Vinylacetat, Acrylnitril, Caprolactam und Melamin) oder
    2. Polymeren (Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polycarbonate, Polyamide, Polyurethane, Silikone) mit einer Produktionsleistung von mehr als 100 Tonnen je Tag;
  7. Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff oder Synthesegas mit einer Produktionsleistung von mehr als 5 Tonnen je Tag;
  8. Anlagen zur Herstellung von Natriumkarbonat und Natriumhydrogenkarbonat;