Fläche gehölzbetonter Landschaftselemente im Rahmen der Agrarförderung

Der Indikator umfasst die zur Förderung angemeldeten Flächen gehölzbetonter Landschaftselemente. Dazu zählen Hecken, Baumreihen und Feldgehölze.

Die im Rahmen der Agrarförderung angemeldeten Flächen gehölzbetonter Landschafts-elemente werden im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem InVeKoS erfasst. Ab dem Antragsjahr 2018 gilt bundesweit die Verpflichtung zur geobasierten Antragstellung. Das bedeutet, dass alle landwirtschaftlichen Parzellen digital erfasst werden müssen. Dazu gehören auch im Rahmen der Regelungen berücksichtigte Landschaftselemente.