Der Indikator bildet den Nettoleistungszubau netzgekoppelter Batteriespeicher ab. Insbesondere werden damit das theoretische Flexibilitätspotenzial für den Ausgleich von Schwankung bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie prinzipiell das Potenzial für zahlreiche Systemdienstleistungen (u. a. Regelleistungen und Blindenergie) dargestellt.
Nettonennleistungszubau Batteriespeicher
Nettozubau Batteriespeicher
Der Nettozubau an Speicherkapazität (Batteriespeicher) trägt dazu bei, vor Ort erzeugten Strom außerhalb der Erzeugungszeiten zu nutzen und folglich in Spitzenzeiten weniger in das Stromnetz einzuspeisen. Es findet damit eine Entlastung der Stromnetze statt, welche von großer Bedeutung ist für eine weitere Erhöhung der Stromerzeugung und -nutzung erneuerbarer Energien.
Die Daten zum Nettoleistungszubau basieren auf den Angaben im Marktstammdatenregister. Jeder netzgekoppelte Batteriespeicher muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Die Bundesnetzagentur stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Es handelt sich um amtliche und öffentlich zugängliche Daten.
06.11.2025