FAQ Umweltbeeinträchtigungen

Häufig gestellte Fragen


1. Was kann ich melden?

In Sachsen-Anhalt können Sie folgende Tierarten melden: Bisamratte (Bisam), Feuersalamander, Gottesanbeterin, Hirschkäfer und Weinbergschnecke. Außerdem besteht die Möglichkeit, Umweltbeeinträchtigungen, z.B. im Wald illegal entsorgten Müll zu melden.


2. Wer bekommt die Meldungen und was wird damit gemacht?

  • Tierartenmeldungen werden an das Landesamt für Umweltschutz (LAU) übergeben. Die Meldungen können Aufschluss über Häufigkeit, räumliche Verteilung, aber auch über jahreszeitliche Verschiebungen im Kontext des Klimawandels geben.
  • Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen erhalten die Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, welche diese ggf. an die zuständigen Behörden weiterleiten. Diese sind auch zuständig für die Fragen der Abfallablagerungen an öffentlich zugänglichen Bereichen wie den Wald oder die Gewässer. Der Gewässerunterhaltungspflichtige wird erst zuständig, wenn durch den Müll ein maßgebliches Abflusshindernis entsteht.


3. Warum sollte ich immer den Standort überprüfen?

Mitunter sind nicht (sofort) genügend Satelliten vorhanden, um einen hinreichend genauen Standort zu ermitteln. Meist pendelt sich das in kurzer Zeit ein. Dennoch ist es sinnvoll, den vom Gerät angezeigten Standort mit dem tatsächlichen Fundort abzugleichen. Ziehen Sie einfach den Marker in der Karte auf den tatsächlichen Fundort, um die Koordinaten zu korrigieren. Insbesondere für das Auffinden vom Umweltbeeinträchtigungen durch die kommunalen Umweltbehörden sind genaue Fundortkoordinaten wichtig.

Wenn Sie Meldungen zu einem späteren Zeitpunkt bzw. von einem anderen Ort als dem Fundort absetzen und die Fotos aus der Galerie hochladen, sollten Sie die Koordinaten unbedingt überprüfen und ggf. korrigieren, damit Sie nicht versehentlich die Koordinaten beispielsweise von Ihrem Wohnort übermitteln.


4. Was passiert bei ausgeschalteten mobilen Daten bzw. GPS?

Für ein einwandfreies Funktionieren der App sind die mobilen Daten unerlässlich, weil Hintergrundkarten und aktuelle Daten online geladen werden.

Bei ausgeschaltetem GPS-Signal werden Sie aufgefordert, das GPS zu aktivieren (empfohlen). Sie können GPS auch ablehnen. Dann wird ein Standard-Standort für das Bundesland oder der letzte aktive Standort angezeigt und nicht der tatsächliche. Die Daten zu Pegelständen, Luftqualität, Waldbrandgefahr sowie die Klimadaten auf der Startseite sind dann nicht standortbezogen, sondern beziehen sich auf den Standard-Standort. Beim Melden müssen Sie die Fundorte in der Karte händisch korrigieren.


5. Warum sollte ich das Feld Bemerkung ausfüllen?

Ihre zusätzlichen Bemerkungen zum Fundort helfen beim Verorten der gemeldeten Tiere und Umweltbeeinträchtigungen. Weitere Beschreibungen geben zusätzlich Aufschluss über Art und Umfang Ihres Fundes.


6. Warum endet bei vielen Meldungen der Workflow mit dem Status "Abgabe an andere Behörde"?

Das Land Sachsen-Anhalt stellt Bürgern mit der App "Meine Umwelt" ein technisches Hilfsmittel zur Verfügung, um Umweltbeeinträchtigungen unkompliziert zu melden. Die Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte können zudem kostenfrei eine Software zur Verwaltung der Meldungen nutzen. Nicht alle Kreise nutzen diese Software, z.B. weil sie eigene Meldesysteme verwenden. Diese Kreise bekommen die Meldungen durch das Umweltministerium (MWU) als PDF-Datei zugestellt. In diesem Fall endet der Workflow mit dem Status „Abgabe an andere Behörde“. Kreise hingegen, die die Verwaltungssoftware selbst aktiv nutzen, können jederzeit den Bearbeitungsstatus aktualisieren, so dass dieser im Normalfall am Ende auf "abgeschlossen/plausibilisiert" stehen wird.


7. Was bedeuten die verschiedenen Statusmeldungen?

Die Statusmeldungen geben Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihrer Meldung.

  • unbearbeitet: Ihre Meldung ist eingegangen, wurde aber noch nicht angesehen.
  • in Bearbeitung: Ein Mitarbeiter hat die Meldung zur Kenntnis und in Bearbeitung genommen.
  • Abgabe an andere Behörde: Zuständigkeitshalber wurde Ihre Meldung an eine andere Behörde abgegeben.
  • bereits gemeldet: Der Gegenstand Ihrer Meldung ist der zuständigen Stelle bereits bekannt. Die Meldung kann über diese App erfolgt sein, aber auch über einen anderen Verbreitungsweg.
  • abgeschlossen/plausibilisiert: ... bedeutet bei Artenmeldungen, dass das Tier anhand der übermittelten Mediendateien als die genannte Meldeart identifiziert wurde. Bei Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen heißt das, dass die Umweltbeeinträchtigung vorgefunden und beräumt wurde.
  • abgeschlossen/Falschmeldung: ... bedeutet bei Artenmeldungen, dass das Tier anhand der übermittelten Mediendateien als eine andere als die genannte Meldeart identifiziert wurde oder beispielsweise auf Grund schlechter Bildqualität nicht identifiziert werden konnte. Bei Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen heißt das, dass die Umweltbeeinträchtigung unter den übermittelten Standortangaben nicht vorgefunden werden konnte oder es sich um keine Umweltbeeinträchtigung handelt, etwa bei Meldungen über Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen und dgl. Meldungen außerhalb Sachsen-Anhalts werden ebenfalls als Falschmeldungen gekennzeichnet.


8. Warum dauert es oft längere Zeit, bis Umweltbeeinträchtigungen beseitigt werden?

Die Beseitigung der Umweltbeeinträchtigungen liegt in der Verantwortung der Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Nachdem die zuständige Behörde Kenntnis über Umweltbeeinträchtigungen erhalten hat, wird sie Meldungen entsprechend der personellen Kapazitäten nach Größenordnung und Umweltgefährdung abarbeiten. Dabei spielen ggf. auch der Anfahrtsweg und eine Routenplanung, welche mehrere Ablagerungen berücksichtigen, eine Rolle. Sollten insbesondere größere Ablagerungen nach längerer Zeit nicht beseitigt worden sein, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung.


9. Welche Mängel sollen nicht gemeldet werden?

Beachten Sie bitte, dass es sich bei der Meldefunktion um keinen allgemeinen Mängelmelder handelt, sondern nur Umweltbeeinträchtigungen gemeldet werden sollen. So ist diese App nicht dafür gedacht, defekte Straßenlaternen, Schlaglöcher und dergleichen zu melden. Wenden Sie sich in derartigen Fällen bitte an die dafür zuständigen Behörden, z.B. an das Bau- oder Ordnungsamt. Personenbezogene Daten, z.B. Autokennzeichen und erkennbare Personen, sollen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht übermittelt werden. Wir behalten uns vor, diese Meldungen zu löschen bzw. entsprechende Angaben zu entfernen.