Bodenschutz bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen. Hierunter werden die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt verstanden. Sie stehen in enger Beziehung zu der Nutzung der Böden und zu den Nutzungsfunktionen, allen voran der landwirtschaftlichen Nutzung.
Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Die Umweltgeologie ist ein Teilbereich der angewandten Geologie. Sie untersucht die Interaktion von Lebewesen, Luft, Wasser, Boden mit der Erdkruste.