Immissionsgrenzwerte im Sinne der 39. BImSchV sind Bewertungsmaßstäbe, die auf Grund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt sind, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bzw. die Umwelt insgesamt zu vermeiden oder zu verringern. Dargestellt werden im Folgenden die Anzahl der Überschreitungen für PM10 sowie die Anzahl der Überschreitungen des Zielwertes (120 µg/m³) und des Informationsschwellenwertes (180 µg/m3) für Ozon zur Warnung der Bevölkerung vor Belastungsspitzen.
Aktuelle Überschreitungen
Aktuelle Überschreitungen
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