Informationen zu gasförmigen Schadstoffen

Schadstoff: Schwefeldioxid
Formel SO2
Messprinzip UV-Fluoreszenz
Wirkung auf Menschen Reizung der Atemwege und Augen
Wirkung auf Vegetation Mitverursacher von Vegetationsschäden ("saurer Regen")
Natürliche Quellen Vulkanische Gase
Quellen durch menschliche Tätigkeit Verbrennung schwefelhaltiger Materialien (z.B. Braunkohle) in Industrie und Hausbrand
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme
39.BImSchV
EU-Richtlinie
20 µg/m³
als Mittelwert im Kalenderjahr bzw. Winter-Halbjahr
einzuhalten seit 19. Juli 2001
Anwendbar nur für Messorte des Typs "Vorstädtisch" und "Ländlich/Wald".
Grenzwerte für menschliche Gesundheit
39.BImSchV
EU-Richtlinie
350 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert
(24 Überschreitungen im Jahr sind zulässig)
einzuhalten seit 2005
125 µg/m³
als Tagesmittelwert
(3 Überschreitungen im Jahr sind zulässig)
einzuhalten seit 2005
Alarmschwelle
39.BImSchV
EU-Richtlinie
500 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert in drei aufeinanderfolgenden Stunden
einzuhalten seit 19. Juli 2001

 

Schadstoff: Stickstoffdioxid
Formel NO2
Messprinzip Chemolumineszenz der Reaktion von NO und O3, das NO2 wird vorher katalytisch reduziert zu NO.
Wirkung auf Menschen Reizung der Atemwege
Wirkung auf Vegetation Mitverursacher von Vegetationsschäden („saurer Regen“), Nährstoffungleichgewicht
Natürliche Quellen Gewitterentladung, mikrobiologische Umsetzung in Böden, natürliche Vegetationsbrände
Quellen durch menschliche Tätigkeit Verbrennungsprozesse bei hoher Temperatur in Industrie, Hausbrand und Verkehrswesen, Kfz-Verkehr ist Hauptquelle
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme keine
Grenzwerte für menschliche Gesundheit
39.BImSchV
EU-Richtlinie
200 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert
(18 Überschreitungen im Jahr sind zulässig)
einzuhalten seit 2010
40 µg/m³
als Mittelwert im Kalenderjahr
einzuhalten seit 2010
Alarmschwelle
39.BImSchV
EU-Richtlinie
400 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert in drei aufeinanderfolgenden Stunden

 

 

Schadstoff: Stickoxide (NO2-Äquivalent)
Formel NOx
Messprinzip Messung von NO2 und NO, Summation beider Konzentrationen, wobei für NO das Molgewicht von NO2 verwendet wird. NOx ist dann die Menge NO2, die in der Luft wäre, wenn NO vollständig in NO2 umgewandelt wäre. NO wird in der Außenluft durch Ozon zu NO2 oxidiert, deshalb sind bei hohen Ozonkonzentrationen auch die Konzentration von NO2 höher.
Wirkung auf Menschen Reizung der Atemwege
Wirkung auf Vegetation Mitverursacher von Vegetationsschäden („saurer Regen“), Nährstoffungleichgewicht
Natürliche Quellen Gewitterentladung, mikrobiologische Umsetzung in Böden, natürliche Vegetationsbrände
Quellen durch menschliche Tätigkeit Verbrennungsprozesse bei hoher Temperatur in Industrie, Hausbrand und Verkehrswesen, Kfz-Verkehr ist Hauptquelle. NOx korreliert besser mit der Verkehrsmenge als NO2.
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme
39.BImSchV
EU-Richtlinie
30 µg/m³
als Mittelwert im Kalenderjahr (Summe aller Stickoxide, berechnet als NO2-Äquivalent)
Anwendbar nur für Messorte des Typs "Vorstädtisch" und "Ländlich/Wald".
Grenzwerte für menschliche Gesundheit keine

 

 

Schadstoff: Kohlenmonoxid
Formel CO
Messprinzip IR-Absorption
Wirkung auf Menschen In hohen Konzentrationen toxisch (hemmt Hämoglobin)
Wirkung auf Vegetation  
Natürliche Quellen Natürliche Vegetationsbrände
Quellen durch menschliche Tätigkeit Unvollständige Verbrennung von Kohlenstoffverbindungen, Kfz-Verkehr, Hausbrand, Industrie
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme keine
Grenzwerte für menschliche Gesundheit
39.BImSchV
EU-Richtlinie
10 mg/m³
als höchster 8-Stunden-Mittelwert
einzuhalten seit 2005

 

 

Schadstoff: Benzol
Formel C6H6
Messprinzip Gaschromatographie
Wirkung auf Menschen krebserzeugend
Wirkung auf Vegetation  
Natürliche Quellen Natürliche Vegetationsbrände
Quellen durch menschliche Tätigkeit Kfz-Verkehr, Hausbrand, Industrie
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme keine
Grenzwerte für menschliche Gesundheit
39.BImSchV
EU-Richtlinie
5 µ/m³
als Mittelwert im Kalenderjahr
einzuhalten seit 2010

 

 

Schadstoff: Ozon
Formel O3
Messprinzip UV-Absorption
Wirkung auf Menschen Reizung Atemwege und Augen ausführlich
Wirkung auf Vegetation Mitverursacher von Vegetationsschäden und Ernteverlusten, beeinträchtigt Photosynthese, breites Spektrum an Schadsymtomen
Natürliche Quellen Gewitterentladung, Ozonbildung aus Luftsauerstoff, Transportprozesse
Quellen durch menschliche Tätigkeit Folgeprodukt aus Vorläufersubstanzen (Stickoxide, Kohlenwasserstoffe) ausführlich
Grenzwerte für Vegetation/Ökosysteme
39.BImSchV
EU-Richtlinie
Zielwert:
18.000 µg/m³*h
AOT40 als Summe der 1-Stunden-Mittelwerte zwischen 08:00 und 20:00 Uhr über 80 µg/m³ (40 ppb) Mai bis Juli
(gemittelt über 5 Jahre, 1. Jahr der Mittelung: 2010)
Anwendbar nur für Messorte des Typs "Vorstädtisch" und "Ländlich/Wald"
Grenzwerte für menschliche Gesundheit
39.BImSchV
EU-Richtlinie
Zielwert:
120 µg/m³
als höchster 8-Stunden-Mittelwert eines Tages
(25 Überschreitungen im Jahr sind zulässig, gemittelt über 3 Jahre, 1. Jahr der Mittelung: 2010)
Informations- und Alarmschwelle
39.BImSchV
EU-Richtlinie
Informationsschwelle:
180 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert
Alarmschwelle:
240 µg/m³
als 1-Stunden-Mittelwert