Netto-Leistungszubau Biogas- und Biomethan-Anlagen

Der Indikator bildet den elektrischen Nettoleistungszubau von Biogas- und Biomethan-KWK-Anlagen ab. Dargestellt wird der Saldo aus der Nettonennleistung in Betrieb genommener Anlagen abzüglich derer von stillgelegten Anlagen.

Durch den Nettozubau der Jahre 2019 bis 2024 konnten im Jahr 2024 Emissionen in Höhe von etwa 18.000 t CO2-Äq vermieden werden. Die Entwicklung des Indikators spiegelt sich unter anderem in der Transformation der Stromversorgung (➔ „Anteil der Energieträger an der Bruttostromerzeugung“) wider.
Die Daten basieren auf den Angaben im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Es handelt sich um amtliche und öffentlich zugängliche Daten. Die zusätzliche Stromerzeugung der zwischen 2019 und 2024 zugebauten Anlagen wurde unter Berücksichtigung des unterjährigen Zubaus und der typischen Volllaststunden für Sachsen-Anhalt ermittelt.