Netto-Leistungszubau Biogas- und Biomethan-Anlagen

Der Indikator bildet den elektrischen Nettoleistungszubau von Biogas- und Biomethan-KWK-Anlagen ab.

Die Daten basieren auf den Angaben im Marktstammdatenregister (MaStR). Dargestellt wird der Saldo aus der Nettonennleistung in Betrieb genommener Anlagen abzüglich derer stillgelegter Anlagen. Da ein Zubau von Anlagen mit sogenannter „Flex“-Prämie primär der Flexibilisierung und damit einer Veränderung der Vollbenutzungsstunden (Verringerung), nicht aber einer Steigerung der Stromproduktion insgesamt dient, erfolgt eine Auswertung separat nach Anlagen mit und ohne Flex-Prämie. Als Anlagen mit Flexprämie wurden auch solche Anlagen berücksichtigt, die im Jahr nach ihrer Installation die Flexprämie erhalten.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt das Marktstammdatenregister als behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt auf der Basis von § 111e und § 111f EnWG sowie der Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV) zur Verfügung. Es handelt sich um amtliche und öffentlich zugängliche Daten.

Die Entwicklung des Indikators spiegelt sich unter anderem in der Transformation der Stromversorgung („Anteil der Energieträger an der Bruttostromerzeugung“) wider.