Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebieten (LSG, § 26 BNatSchG) obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um großflächigere Gebiete, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben.
Landschaftsschutzgebiete werden zum Schutz des Landschaftsbildes eingerichtet und sind mit geringen Auflagen, beispielsweise für die Land- oder Forstwirtschaft, verbunden.
Stand: 31.12.2022
Aktualisierung: jährlich