Lorem ipsum
Waldbrandgefährdung
E3 - Waldbrandgefährdung
Die Kenntnis der Waldbrandgefährdung ist für den Schutz des Waldes als eine wichtige klimawirksame Landnutzungsform und als Grundlage für eine erfolgreiche Forstwirtschaft sowie hinsichtlich der Erholungsfunktion des Waldes von Bedeutung. Die zeitlichen Veränderungen zeigen an, wo ggf. Veränderungen bei Waldschutzmaßnahmen bedacht werden müssen. Ferner können Änderungen der Waldbrandgefährdung Änderungen im Bereich des Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutzes nach sich ziehen.
Für den Zeitraum März bis Oktober eines Jahres werden die meteorologisch determinierten Waldbrandwarnstufen nach dem Verfahren des kanadischen Fire-Weather-Index (FWI) in den Stufen 1 bis 5 (geringe bis höchste Waldbrandgefahr) als Tageswerte ausgewiesen. Es erfolgt danach eine Auszählung der Anzahl der Tage in jeder der fünf Waldbrandgefahrenstufen. In die Berechnung geht dabei eine historisch abgeleitete regionale Waldbrandgefahrenzonierung ein. Die Verwendung des FWI erfolgt, weil einerseits der früher verwendete Ansatz zur Ableitung der Waldbrandgefährdung (M68) die Veränderung der Waldbrandgefahr nur unzureichend abbildet, andererseits das bei der tagesaktuellen Festlegung der Waldbrandgefahrenstufe eingesetzte Verfahren (WBI) noch keine klimatologisch relevanten rückblickenden Zeiträume (30 Jahre) abdecken kann. Deshalb wird der FWI für Klimazwecke, der WBI hingegen für die tagesaktuelle Beschreibung der meteorologisch induzierten Waldbrandgefahr verwendet.
Auf der Basis der DWD-Wetterstationen Brocken (Harz/obere Lagen), Artern (Südliches Sachsen-Anhalt), Gardelegen (Nördliches Sachsen-Anhalt), Magdeburg (Bördegebiete) und Wittenberg (Östliches Sachsen-Anhalt) werden die mittlere Anzahl der Tage mit geringer Waldbrandgefahr (Waldbrand-gefahrenstufe 1), mittlerer Waldbrandgefahr (Summe der mittleren Anzahl der Waldbrandgefahrenstufen 2 und 3) und hoher Waldbrandgefahr (Summe der mittleren Anzahl der Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5) ausgewiesen. Dies geschieht einerseits gemittelt als Referenz für den Zeitraum 1961 bis 1990 und andererseits gemittelt für den Zeitraum 2001 bis 2030, weil der 30-jährige Zeitraum (1991 bis 2020) abgeschlossen ist. Da die Zeit von 2025 bis 2030 noch nicht erreicht ist, wird zunächst der Zeitraum von 2001 bis 2024 bearbeitet. Weil die zeitliche Auflösung der zur Bestimmung der Waldbrandgefährdung nach dem FWI notwendigen meteorologischen Daten in weiter zurückliegenden Jahren nicht an allen Stationen gegeben ist, wird im südlichen Sachsen-Anhalt auf Ersatzstationen (Artern) zurückgegriffen.
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), Deutscher Wetterdienst (DWD)
Der Indikator wird jährlich fortgeschrieben.
Hier gibt es das Kennblatt als PDF zum herunterladen: Waldbrandgefährdung-PDF