Der Indikator umschreibt den Ausbau von kleinen Biogasanlagen mit besonders hohem Gülleanteil, die speziell über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (§ 44 EEG 2023). Aufgrund des hohen Anteils an Gülle ist die Förderung besonders dazu geeignet, Methanemissionen deutlich zu reduzieren, die bei der Lagerung von Gülle entstehen.
Biogas Kleingülleanlagen
Zubau Biogas-Kleingülleanlagen
Durch eine gesteigerte Vergärung von Gülle können sowohl die THG-Emissionen aus der Tierhaltung in der Landwirtschaft reduziert als auch zusätzlich erneuerbare Energie bereitgestellt werden.
Der Indikator misst einen Teil möglicher Maßnahmen, die geeignet sind klimaschädliche Emissionen in der Tierhaltung zu reduzieren.
Die Daten zum Standort der Biogasanlagen basieren auf den Angaben des Marktstammdatenregisters (https://www.marktstammdatenregister.de). Die Angaben zur Stromerzeugung der Biogasanlagen mit Güllebonus sind über die entsprechende Vergütungskategorie in den Bewegungsdaten der Übertragungsnetzbetreiber zu finden (https://www.netztransparenz.de). Aus diesen Angaben können die eingesetzten Güllemengen abgeschätzt werden.
06.11.2025