Der Indikator umschreibt den Ausbau von kleinen Biogasanlagen mit besonders hohem Gülleanteil, die speziell über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (§ 44 EEG 2023). Aufgrund des hohen Anteils an Gülle ist die Förderung besonders dazu geeignet, Methanemissionen, die bei der Lagerung von Gülle entstehen, deutlich zu reduzieren.
Über das Marktstammdatenregister (MaStR) und die Bewegungsdaten der Übertragungsnetzbetreiber können diese Anlagen identifiziert und die eingesetzten Güllemengen abgeschätzt werden. Durch eine gesteigerte Vergärung von Gülle können sowohl die THG-Emissionen aus der Tierhaltung in der Landwirtschaft reduziert als auch zusätzlich erneuerbare Energie bereitgestellt werden.
Der Indikator misst einen Teil möglicher Maßnahmen, die geeignet sind klimaschädliche Emissionen in der Tierhaltung zu reduzieren.