Die Entwicklung der Abfallbilanz hat unterschiedliche Bezüge zum Ausstoß von Treibhausgasen: In dem Maß, in dem fossile Quellen in Produktion (und Verwertungswegen) der Stoffe eine Rolle spielen, kann die Reduktion von Abfallströmen Treibhausgase einsparen. Je effizienter und hochwertiger die Trennung von Wertstoffen funktioniert, desto besser ist die Grundlage, über ein Recycling Primärrohstoffe und damit in der Regel auch damit verbundenen hohen Energieaufwand einzusparen. Auch kann die Trennung feuchter, organischer Fraktionen vom Hausabfall dessen Wert in der Verbrennung erhöhen und schafft gleichermaßen eine Grundlage, Bioabfälle über den Pfad der anaeroben Vergärung einer hochwertigen Kombination aus energetischer und stofflicher Verwertung zuzuführen.
Die Mengen von Hausmüll, Sperrmüll (feste kommunale Abfälle FKA), Wertstoffen und Bioabfällen werden als Quotient zur Anzahl der Einwohner (kg/EW) dargestellt. Die Daten werden im Bericht der Abfallbilanz für Sachsen-Anhalt zusammengetragen. Jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist gemäß § 21 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. § 9 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) zur Erstellung einer gebietsbezogenen Abfallbilanz verpflichtet. Die Bilanzen müssen bis zum 31. März des Folgejahres in elektronischer Form der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die digitale Darstellung erfolgt über ein elektronisches Erfassungsprogramm, das von der zuständigen Behörde vorgegeben wird. Die zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt nach § 2 Nummer 8 Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustVO) das Landesamt für Umweltschutz (LAU).