Die Entwicklung der Abfallbilanz hat unterschiedliche Bezüge zum Ausstoß von Treibhausgasen: In dem Maß, in dem fossile Quellen in Produktion (und Verwertungswegen) der Stoffe eine Rolle spielen, kann die Reduktion von Abfallströmen Treibhausgase einsparen. Je effizienter und hochwertiger die Trennung von Wertstoffen funktioniert, desto besser ist die Grundlage, über ein Recycling Primärrohstoffe und damit in der Regel auch damit verbundenen hohen Energieaufwand einzusparen. Auch kann die Trennung feuchter, organischer Fraktionen vom Hausabfall dessen Wert in der Verbrennung erhöhen und schafft gleichermaßen eine Grundlage, Bioabfälle über den Pfad der anaeroben Vergärung einer hochwertigen Kombination aus energetischer und stofflicher Verwertung zuzuführen.
Hausmüll Sperrmüll
Menge von Hausmüll/Sperrmüll und Wertstoffe je Einwohner
Der Indikator zeigt an wie hoch das Abfallaufkommen pro Kopf in Sachsen-Anhalt ist. Durch die zeitliche Entwicklung der spezifischen Aufkommen der letzten Jahre lassen sich Rückschlüsse auf die Material- und Ressourceneffizienz ziehen. Die Aussagekraft unter Einbeziehung der Bevölkerungsentwicklung ist hoch. Reduziert sich die Gesamtmenge an Abfällen, insbesondere an Haus- und Sperrmüll, ist dies mit einer CO2-Einsparung verbunden, da auch eine Verringerung der Produktionsmenge unterstellt werden kann.
Reduziert sich die Menge an Haus- und Sperrmüll, die i.d.R. thermisch verwertet (=verbrannt) werden zugunsten der Erhöhung der Wertstoffe (Gesamtmenge ≈ konstant), ist auch von einer CO2-Einsparung auszugehen, da durch Recycling-Materialien Primärmaterial ersetzt werden kann, das i.d.R. energieintensiver in der Herstellung ist.
Erfasste Bioabfälle führen einerseits zu einer Entlastung von Stoffströmen im Hausmüllbereich. Andererseits bildet die Erfassung die Grundlage für eine hochwertige Nutzung, z.B. in Vergärungsanlagen. Energiebereitstellung aus Vergärungsanlagen kann fossile Energieträger und damit in nennenswertem Umfang CO2 einsparen.
Die Mengen von Hausmüll, Sperrmüll (feste kommunale Abfälle FKA), Wertstoffen und Bioabfällen werden als Quotient zur Anzahl der Einwohner (kg/EW) dargestellt. Die Daten werden im Bericht der Abfallbilanz für Sachsen-Anhalt zusammengetragen. Jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist gemäß § 21 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. § 9 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) zur Erstellung einer gebietsbezogenen Abfallbilanz verpflichtet. Die Bilanzen müssen bis zum 31. März des Folgejahres in elektronischer Form der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Die digitale Darstellung erfolgt über ein elektronisches Erfassungsprogramm, das von der zuständigen Behörde vorgegeben wird. Die zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt nach § 2 Nummer 8 Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustVO) das Landesamt für Umweltschutz (LAU).
06.11.2025