Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen leistet einen direkten Beitrag zur Reduktion von Methan- und Lachgasemissionen, insbesondere im Vergleich zur herkömmlichen Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Sie ermöglicht damit einen Beitrag zur Substitution fossiler Energieträger.
Wirtschaftsdüngermengen
Wirtschaftsdüngermengen in Biogasanlagen
Diese Verwertung von Wirtschaftsdüngern in Biogas- und Biomethananlagen trägt zur Reduktion klimarelevanter Emissionen aus der Wirtschaftsdüngernutzung bei, insbesondere durch die gasdichte Lagerung und die kontrollierte Nutzung der entstehenden Gase (v.a. Methan). Dadurch verbessert sich die Klimabilanz im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Grundlage für diese Entwicklung könnten unter anderem die fortgesetzte Aussetzung der Höchstbemessungsleistung (im Zuge der Energiekrise) sowie – wie durch die DENA (2024) für die Jahre bis 2023 festgestellt – attraktive Marktbedingungen aufgrund der Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe (38. BImSchV) sein.
Auf Grundlage der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) und der Verordnung über Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten zum Verbleib von Wirtschaftsdünger (WDüngVerbleibVO LSA) kann ein Großteil der Wirtschaftsdüngermengen, die in Biogasanlagen eingesetzt werden, erfasst werden.
Grundsätzlich gilt die Verpflichtung zur Meldung der abgegebenen bzw. aufgenommenen Wirtschaftsdüngermengen für alle in Sachsen-Anhalt wirtschaftenden Betriebe. Keine Aufzeichnungs-, Melde- und Mitteilungspflichten bestehen bei innerbetrieblichem Transport innerhalb von 50 km um den Betrieb, in dem die Stoffe angefallen sind und für Betriebe, die nicht mehr als 200 Tonnen Frischmasse im Jahr abgeben, befördern oder übernehmen.
06.11.2025